Geschäftsbedingungen für Serviceauftrag
für den Geschäftsverkehr mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen
1. Gegenstand der Bedingungen
Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen nicht starkstromtechnischer
Art zum Aufbau und zur Erweiterung von Telekommunikations-
und sonstigen Kommunikationssystemen ("Systeme") und zur Errichtung
von Leitungsnetzen ("Montage"). Sie gelten ferner für Aufträge zur
lnstandsetzung, Instandhaltung, Prüfung, lnbetriebnahme und Überholung
entsprechender Systeme, soweit diese nicht ausdrücklich in den Anwendungsbereich
eines gesondert geschlossenen Kauf-, Miet- und /oder Servicevertrages
fallen ("Kundendienst").
Kundendienst erfolgt auf Grundlage der vom Kunden vorgelegten Fehlerbeschreibungen,
ansonsten aufgrund der von FT GmbH erkannten Mängel.
FT GmbH behält sich vor alle für die Instandsetzung notwendigen Teile zu
ersetzen bzw. gegen neuwertige Teile (Tauschbaugruppen) auszutauschen.
Ausgetauschte Teile erhält FT GmbH.
Der Kunde stellt einen unbehinderten und freien Zugang zum Leistungsort
und die rechtzeitige Lieferung von ihm beizustellender Teile an den
Leistungsort sicher. Der Leistungsort muss im Übrigen den Anforderungen
der geltenden Arbeitssicherheitsvorschriften entsprechen.
2. Mängelansprüche
FT GmbH verpflichtet sich, Mängel, deren Ursachen nachweislich vor dem
Gefahrenübergang lagen, kostenlos im Wege der Nacherfüllung zu beseitigen.
Für die Nacherfüllung hat der Kunde FT GmbH die nach ihrem billigen
Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Ersetzte
Teile gehen in das Eigentum von FT GmbH über. Die Feststellung der
Mängel muss FT GmbH unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Die
Mängelansprüche beziehen sich nicht auf natürliche Abnutzung und nicht
auf Schäden, die auf fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, einer Veränderung
der mitgelieferten Programme durch den Kunden oder Dritte, ungeeigneten
Betriebsmittel oder Räumen oder sonstigen von FT GmbH
nicht verschuldeten Umständen beruhen sowie auf eine unerhebliche Abweichung
von der vereinbarten Beschaffenheit oder auf eine unerhebliche
Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Die Aufwendungen, die daraus entstehen,
dass die Nacherfüllung an einem anderen als dem vereinbarten
Leistungsort zu erbringen ist, gehen zu Lasten des Kunden.
Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Soweit längere Fristen gesetzlich
zwingend vorgeschrieben sind, nämlich in §§438 Abs.1 Nr. 2, 479 Abs.1
und 634a Abs.1 Nr. 2 BGB, gelten diese. Die Betriebsdauer hat keinen Einfluss
auf die Verjährung.
Bewirkt die Nacherfüllung nicht die Beseitigung des Mangels, kann der
Kunde unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten
oder den Preis mindern. Schadensersatzansprüche bestehen nur
unter den Voraussetzungen der Ziffer 3.
FT GmbH kann ihre Pflicht zur Erfüllung der Mängelansprüche mit vorheriger
Ankündigung beim Kunden auch durch Ferndiagnose erfüllen, sofern
die technischen Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Der Austausch von
Daten zwischen dem FT GmbH Remote-Zentrum und der
Kommunikationsanlage des Kunden erfolgt unter Beachtung der geltenden
gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.
3. Haftung
Für eigenes Verschulden sowie das Verschulden ihrer leitenden Angestellten
und ihrer Erfüllungsgehilfen auf Grund der Verletzung von Pflichten aus
dem Schuldverhältnis und wegen unerlaubter Handlung haftet FT GmbH
im nachfolgenden Umfang. Die Haftung ist nur in Fällen des Vorsatzes, der
groben Fahrlässigkeit und der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
unbeschränkt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur im Fall der Verletzung
sog. Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und
auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall
ist der Schadensersatz auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden
beschränkt. Die Haftung für Vermögensschäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit
ist zudem auf den Auftragswert beschränkt.
4. Datenschutz und Datensicherung
Die im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Abwicklung des Vertrages
stehenden personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der gesetzlichen
Bestimmungen bei FT GmbH oder von ihr Beauftragten verarbeitet;
die Anschrift der jeweiligen Datenempfänger wird auf Wunsch mitgeteilt.
Der Kunde hat die vertragsrelevanten Systemdaten regelmäßig und nach
den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Datensicherung zu sichern und sie
nach einem System-Totalausfall zu überprüfen. Dies gilt nicht, wenn und
soweit die Parteien schriftlich vereinbart haben, dass die Datensicherung
von FT GmbH vorzunehmen ist.
5. Preise
Material wird zu den im Zeitpunkt der Leistung bei FT GmbH gültigen Listenpreisen
berechnet. Leistungen vor Ort einschließlich der Aufwendungen
für Reisezeit sowie vom Kunden zu vertretende Wartezeiten werden nach
Stundennachweisen berechnet. Angefangene halbe Stunden werden auf
Halbstunden aufgerundet.
Sofern FT GmbH nach den vertraglichen Vereinbarungen zur Leistung nur
durch FT GmbH-Reparaturdepot verpflichtet ist (z.B. Depotvertrag,
lnstandsetzungsvertrag), berechnet FT GmbH für auf Wunsch des Kunden
vor Ort erbrachte Leistungen zur Abgeltung von Fahrt- und Reisekosten
pauschal 2.0 Stunden mit dem jeweiligen Stundensatz. Werden die Leistungen
in einem FT GmbH-Reparaturdepot durchgeführt, werden diese nach
Aufwand abgerechnet.
6. Sonstiges
FT GmbH ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Serviceauftrag
auf Dritte zu übertragen.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden,
so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand
ist Hamburg. FT GmbH behält sich vor, am Sitz des Kunden Klage
zu erheben.
Diese Bedingungen gelten ab dem 01.01.2008.